Betreuungrechtliche Vertretung im Rahmen der zugeteilten Aufgaben, wenn ein Mensch krankheitsbedingt die Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann oder Hilfe und Unterstützung braucht und er keinen anderen per Vollmacht mit seiner Vertretung im Allgemeinen bzw. in den verschiedenen Aufgabenbereichen betraut hat
Unterbringungöffentlich rechtliche Unterbringung
erfolgt nach dem Sächsisch Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (SächsPsychKHG) oder nach dem jeweils geltenden Landesgesetz wenn ein psychisch kranker Mensch wegen seiner psychischen Krankheit sein Leben / seine Gesundheit erheblich und gegenwärtig gefährdet (Selbstgefährdung) oder eine erhebliche und gegenwärtige Gefahr für bedeutende Rechtsgüter anderer darstellt (Fremdgefährdung) und die Gefahr nicht auf andere Weise abwendbar ist, als durch eine Zurückhaltung des Betroffenen in einer geschlossenen Psychiatrie und eine möglicherweise notwendige medizinische Behandlung auch gegen den Willen des Kranken.