schwerpunkte
rechtliche Betreuung
Verfahrenspflegschaften
Vorsorge
Betreuungsübergreifende
Rechtsgebiete
rechtliche Betreuung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Betreuungsbehörden und Amtsgerichten

Übernahme von Verfahrenspflegschaften bei Unterbringungsverfahren und unterbringungsähnlichen Maßnahmen sowie sonstigen Eilmaßnahmen

Vorsorge - Wie kann man verhindern, das staatliche Institutionen über die eigene Privatsphäre entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Betreuungsübergreifende Rechtsgebiete (u. a. Erbrecht, Sozialrecht, Mietrecht, z. T. Strafrecht, PsychKG und Unterbringungsverfahren, allgemeines Zivilrecht, Zwangs-vollstreckung)

Reichen wir an unsere fachlichen Grenzen, verweisen wir an andere Dienstleister, denn nicht jeder kann in allen Bereichen alles wissen
Im Besonderen eine Anmerkung zu unseren Betreuungsfällen: Der Betreuer ist kein Wundermensch, der rund um die Uhr arbeitet und nie Urlaub braucht; er ist kein Arzt und kein Psychologe, keine Pflegekraft und kein Taxiunternehmen, er kann auch kein Geld im Keller drucken und keine Behörden beschleunigen. Für einen Betreuer hat der Tag genauso nur 24h und die Woche 7 Tage, wie für jeden anderen Menschen auch.

Es ist nicht immer leicht bei knappen Kassen und sozialem Druck allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Seien Sie aber versichert, dass wir unser Bestes geben und stets im Interesse der Betreuten / Klienten handeln. Bei vernünftiger und sachlicher Kommunikation gibt es immer eine Lösung, die wir gern mit allen zusammen finden, mit denen wir arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kontakt freiwillig oder zwangsläufig zustande kommt.